Mofa
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbel-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/H beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht werden
Mindestalter: 15 Jahre (16 Jahre bei der Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren)
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung in der Behörde :
entfällt
Für die Zulassung zur theoretischen Prüfung müssen folgende Unterlagen bei der zuständigen Prüforganisation eingereicht werden:
Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule
ein Foto
Ausbildung
Theorie
6 Doppelstunden theoretische Ausbildung
Praxis
90 Minuten Grundausbildung
Prüfung
Theorie
20 Fragen- maximal 7 Fehlerpunkte
Praxis
entfällt
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